Fahrerlaubnis
Sie sind verunsichert, welchen Anhänger Sie fahren dürfen. Wir von Hülk haben Ihnen die Unterschiede zwischen der Klasse B und BE erläutert.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt Sie grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Zusätzlich dürfen Sie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm ziehen. Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers zusammen darf allerdings 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Mit dem Führerschein der Klasse B haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm zu ziehen, wenn die Summe des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers und des Zugfahrzeugs 3,5 Tonnen nicht übersteigt. In diesem Fall benötigen Sie jedoch den Zusatz BE auf Ihrem Führerschein.
Der Zusatz BE wird durch den Besuch einer praktischen Schulung und einer theoretischen Prüfung erworben. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Führerschein mit dem BE-Zusatz, der Ihnen erlaubt, Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm zu ziehen, solange die Gesamtmasse des Zuges 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
Mit dem Führerschein der Klasse B und dem Zusatz BE können Sie verschiedene Arten von Anhängern fahren, wie zum Beispiel Pferdeanhänger, Wohnwagen oder größere Transportanhänger. Sie sollten jedoch immer die spezifischen Vorschriften und Begrenzungen bezüglich Gewicht, Abmessungen und Sicherheit beachten, um sicherzustellen, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen agieren.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen bei der Wahl des richtigen Anhängers für Ihre Bedürfnisse helfen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.